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Fachkräfte und Fachkräftemangel

Fachkräfte und Fachkräftemangel iHK Stuttgart

Fachkräftemangel trifft vor allem kleine Unternehmen  
23.000 Fachkräfte weniger in der Region durch Rente mit 63

Besonders kleine Unternehmen in der Region Stuttgart leiden unter dem Fachkräftemangel: 43 Prozent der Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern sehen darin ein Risiko für ihre weitere geschäftliche Entwicklung. Bei den größeren Unternehmen ab 500 Beschäftigte sehen 34 Prozent die Fachkräfteengpässe mit Sorge. Das belegt eine Umfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart unter rund 1.000 Mitgliedsunternehmen.

Verschärft wird das Problem durch die Rente mit 63. „Das macht die Anstrengungen zum Beispiel in der Landesfachkräfteallianz wieder zunichte“, kritisiert IHK-Hauptgeschäftsführer Andreas Richter. Gerade für kleinere Betriebe mache die Rente mit 63 die Personalsuche immer schwerer. Sie konkurrierten schon heute mit bekannten Firmen und deren betrieblichen Leistungen. Umso wichtiger sei es für sie, sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren und Vorteile zu betonen. „Kleine und mittlere Unternehmen können zum Beispiel häufig mit flacheren Hierarchien, der frühen Übernahme von Verantwortung, einer familiären Unternehmenskultur und Flexibilität punkten“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer. Hoch im Kurs bei Beschäftigten stünden auch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder zum Gesundheitsmanagement.

Bereits heute fehlen in der Region Stuttgart rund 66.000 Fachkräfte, vor allem in technischen Bereichen wie Mechatronik, Automatisierungstechnik sowie Forschung und Entwicklung. Wenn  - wie geschätzt - rund 30 Prozent eines Jahrgangs die Möglichkeit der Frühverrentung wahrnehmen, steigt im Jahr 2030 die Zahl der fehlenden Fachkräfte in der Region Stuttgart voraussichtlich um 23.000 auf bis zu 118.000.  

Die IHK Region Stuttgart unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen unter anderem mit Beratung und Info-Veranstaltungen bei der Fachkräftesicherung. Richter: „Das Interesse an Maßnahmen zum Arbeitgeber-Marketing zeigt, dass das Thema die Betriebe umtreibt.“ So seien beispielsweise die Workshops für kleine und mittlere Unternehmen, die die IHK im Juli im Rahmen der landesweiten IHK-Themenwoche Fachkräftesicherung veranstaltet hat, rasch ausgebucht gewesen.

Quelle: IHK Stuttgart

 

Fachkräfte durch Teilzeitberufsausbildung

Handwerksbetriebe können auch für besondere Familiensituationen etwas bieten

Die Teilzeitberufsausbildung ist eine noch wenig bekannte Möglichkeit im Spektrum der Ausbildungsangebote im Handwerk. Doch die Erfahrungen sind positiv, bilanziert der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart, Claus Munkwitz. „Viele Ausbildungsbetriebe machen nach anfänglicher Skepsis die Erfahrung, dass junge Menschen, die Verantwortung für eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige übernommen haben, sich mindestens ebenso engagiert und zielorientiert in ihre Ausbildung einbringen wie diejenigen ohne diesen besonderen Aufwand“. 

Handwerksbetriebe profitieren in mehrfacher Hinsicht vom Modell der Teilzeitberufsausbildung: Die Familienfreundlichkeit eines Unternehmens unterstützt die Suche nach Auszubildenden und Fachkräften und führt bei den Kunden zu einem Imagegewinn. Ausbildungsabbrüche aufgrund veränderter Familiensituationen können abgewendet und junge Mitarbeiter langfristig an den Betrieb gebunden werden. Die Auszubildenden können nach individuellen Vereinbarungen zeitlich passend zur Betriebsorganisation eingesetzt werden. Selbst der Einsatz auf Baustellen lässt sich im Rahmen einer Teilzeitberufsausbildung gestalten.

Bei der Teilzeitausbildung wird die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit reduziert. Auszubildende und Betrieb verständigen sich zunächst über Umfang, Lage und Verteilung der betrieblichen Ausbildungszeiten: Wird die wöchentliche Ausbildungszeit, einschließlich des Berufsschulunterrichts, um höchstens 25 Prozent unterschritten und ist das Ausbildungsziel in der gekürzten Ausbildungszeit voraussichtlich zu erreichen, ist eine Verlängerung der kalendarischen Gesamtausbildungszeit nicht erforderlich. Reduziert sich die wöchentliche Ausbildungszeit auf mindestens 20 Wochenstunden, verlängert sich die Gesamtausbildungszeit um maximal ein Jahr. Der Berufsschulunterricht und die Maßnahmen der überbetriebliche Lehrlingsunterweisung müssen dabei in vollem Umfang besucht werden.

Die Ausbildungsvergütung wird bei reduzierter Ausbildungszeit im Betrieb in der Regel zeitanteilig angepasst. Ergänzende Leistungen zur finanziellen Entlastung der Auszubildenden können bei der Agentur für Arbeit beantragt werden – dies sind beispielsweise Berufsausbildungsbeihilfe (bei eigenem Haushalt bzw. Haushalt mit Partner), Kindergeld für sich und/oder das eigene Kind, Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld.

Der Urlaubsanspruch entspricht dem von Vollzeitauszubildenden, sofern nur die tägliche Ausbildungszeit reduziert wird. Reduziert sich die Zahl der betrieblichen Ausbildungstage pro Woche, fällt auch der Urlaubsanspruch in der Regel anteilig aus.

Infos: Zu allen Fragen der Teilzeitausbildung informieren die Ausbildungsberater der Handwerkskammer Region Stuttgart. Ansprechpartner sind Bertram Pelkmann, Tel. 0711 1657-294 und Ingrid Dünzl, Tel. 0711 1657-236. Weiterführende Informationen und ein Videoclip zum Thema sind auch unter http://www.hwk-stuttgart.de/beratung/aktuelles/serie-i-teilzeitausbildung.html zu finden.

Quelle: HWK Stuttgart

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