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Wilhelma - zoologisch-botanischer Garten: Kurzmitteilung

Ob Krokohandtasche, Schlangenhaut oder Aligatorschädel, nicht alle exotischen Mitbringsel, die man im Urlaub legal erwerben kann, darf man nach Deutschland einführen. Der Zoll hat, vor allem an Flughäfen, gerade zur Urlaubszeit ein wachsames Auge und kann auch einmal empfindliche Strafen verhängen. Am 20. Juli 2014 berichtet darum das Hauptzollamt Stuttgart in der Wilhelmaschule, passend zu den anstehenden Sommerferien, über Artenschutz im Urlaub. Gut ist es, sich vor dem Urlaub zu informieren, mit welchen Souvenirs man Raubbau an der Natur unterstützt. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Außer den kurzen Vorträgen um 15 und 16 Uhr zeigen die Zollmitarbeiter auch Stücke aus der Asservatenkammer des Stuttgarter Flughafens und beantworten natürlich gerne Fragen.

 

Bilder 1-2: Makabre Mitbringsel aus fernen Ländern sind in der Asservatenkammer des Stuttgarter Hauptzollamts zu finden. (Foto: Zoll)

Authors: Wilhelma Stuttgart

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